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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Erstellungs-, Betreuungs- und sonstige Dienstleistungen

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle, zwischen GS-Internetservice und seinen Kunden vereinbarten Erstellungs- und Betreuungsleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Für die Nutzung der Datenbank im Rahmen von "Communities4you" gelten separate Allgemeine Geschäftsbedingungen.

2. Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die durch GS-Internetservice l im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl dienstleistender Mitarbeiter und der Einsatz von Subunternehmen bleibt GS-Internetservice vorbehalten.

3. Leistungsumfang

Die Ausgangssituation, die Ziele des Projektes, die Vorgehensweise, die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen und die Art der Lieferung des Arbeitsergebnisses werden in schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und/oder der Art der Arbeitsunterlagen und Arbeitsergebnisse bedürfen der Schriftform.

4. Besondere Pflichten des Auftragnehmers

GS-Internetservice verpflichtet sich zur streng vertraulichen Behandlung aller Informationen, Unterlagen und sonstigen mit einem Projekt in Verbindung stehenden Materialien. Diese Verpflichtung gilt bereits zum Zeitpunkt der Angebotserstellung und wirkt auch nach Beendigung des Auftrages. Auf Wunsch verpflichtet sich GS-Internetservice, von seinen Mitarbeitern und Subunternehmen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.

5. Mitwirkungsverpflichtungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit von GS-Internetservice zu unterstützen. Insbesondere schafft er unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich der Betriebsatmosphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen unter anderem, daß der Auftraggeber:
  • Arbeitsräume für die Mitarbeiter des Auftragnehmers einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt.
  • zur Koordination der Zusammenarbeit einen Firmenprojektverantwortlichen benennt, der den Mitarbeitern von GS-Internetservice während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht. Die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die zur Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind.
  • den Mitarbeitern von GS-Internetservice jederzeit Zugang zu den für Ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und Sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt.
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Präsentationen und Empfehlungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen GS-Internetservice Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei GS-Internetservice.

6. Haftung und Schadensersatz

GS-Internetservice haftet für von ihm oder von seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretende Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtvergütung, höchstens jedoch 25.000 EURO. GS-Internetservice gibt keine Gewähr für die fehlerfreie Programmausführung von CGI- Scripten, Perl Applikationen, Hot Java Applets oder Programmen oder Programmteilen in anderen Programmiersprachen. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Nachteile, die GS-Internetservice oder Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienstleistungen oder dadurch entstehen, daß der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

7. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die GS-Internetservice die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen GS-Internetservice, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen GS-Internetservice mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.

8. Annahmeverzug

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterläßt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach § 5 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so kann GS-Internetservice für die in der Folge nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

9. Vertragsdauer und -kündigung

Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit bzw. mit Abschluß der zu erbringenden Dienstleistung. Das Auftragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste ist die volle Vergütung gemäß der schriftlichen Vereinbarung zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Tätigkeiten, vermindert sich die Vergütung pauschal um 40% für Aufwendungen, die GS-Internetservice erspart bleiben. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, eine höhere Aufwendungsersparnis nachzuweisen.

10. Treuepflichten

GS-Internetservice und der Auftraggeber verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.

11. Wartungs- und Aktualisierungsservice

Bei Vereinbarung eines Wartungs- und Aktualisierungsservice ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, GS-Internetservice Zugang zu den dafür notwendigen Dateibereichen zu verschaffen. GS-Internetservice verpflichtet sich, nur die Informationen einzuspeisen, die vom Auftraggeber genehmigt worden sind. Werden an einem Dokument Veränderungen im Umfang von mehr als 50% des vorhandenen Umfangs vorgenommen, handelt es sich um eine Neuerstellung. In diesem Fall ist zusätzlich zum vereinbarten Wartungs- und Servicehonorar, die Kosten für die Neuerstellung zu bezahlen.

12. Honorare, Nebenkosten, Zahlungsbedingungen

12.1 Erheblicher Aufwand bei Angebotserstellung

Entsteht für die Erarbeitung der Projekt- oder Angebotsunterlagen durch GS-Internetservice erheblicher Aufwand, so ist GS-Internetservice berechtigt, 3 Monatsraten bzw. bei Festpreisvereinbarung 20% des geschätzten Festpreises als Abschlag in Rechnung zu stellen. Dieser Betrag wird mit dem vereinbarten Gesamtpreis verrechnet. Kommt kein Vertrag zustande, wird dieser Betrag als Aufwandsentschädigung einbehalten.

12.2 Vereinbarung auf Festpreisbasis

Aufträge, die auf der Basis einer Festpreisvereinbarung abgerechnet werden sollen, bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung hinsichtlich der Honorar-Festpreise, der Nebenkosten.
Die Zahlung wird, wenn nichts anderes vereinbart ist, wie folgt gestaffelt:
  • 30 % bei Auftragserteilung
  • 30 % bei Annahme der Korrekturexemplare
  • 40 % bei Annahme der fertigen Dokumente
Die Genehmigung zur Einstellung ins Internet gilt als Annahme der fertigen Dokumente.

12.3 Vereinbarung auf Basis eines Zeithonorars

  • Das Entgelt für die Dienste von GS-Internetservice bzw. seiner Mitarbeiter ist nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten einschließlich Reisezeiten zu berechnen.
  • Die Höhe der Honorarsätze basiert auf der bei Auftragserteilung gültigen Preisliste von GS-Internetservice. Die gültige Preisliste wird bei Vereinbarungen auf der Basis von Zeithonoraren als Anlage zu den individuellen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bzw. zum Angebot von GS-Internservice unaufgefordert beigefügt.
  • Die Preisliste kann von GS-Internetservice unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse geändert werden. Die geänderten Entgelte gelten für alle Leistungen die GS-Internetservice nach Ablauf von 6 Wochen nach der Bekanntgabe der neuen Preisliste erbracht werden. GS-Internetservice verpflichtet sich, die Preisliste mindestens sechs Monate nach Vertragsabschluß unverändert zu belassen.
  • Die Rechnungserstellung erfolgt monatlich unter Angabe der geleisteten Arbeitstage sowie der Spesen- und Übernachtungskosten. Die monatlichen Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.
  • Als Spesen wird von GS-Internetservice eine Pauschale in Höhe von 20% des jeweils gültigen Tagessatzes für alle Tages-, Fahr-, und Übernachtungsaufwendungen berechnet.

13. Verantwortlichkeit für Dateninhalte

Die Verantwortlichkeit für Inhalte der übermittelten Daten liegen ausschließlich beim Urheber. Da das Internet nach Struktur und Selbstverständnis ein der Zensur nicht zugängliches Netzwerk ist, trifft GS-Internetservice für die zugänglichen Informationen keine Verantwortung. Das Zurverfügungstellen oder die Verbreitung strafbarer Inhalte mit Hilfe von GS-Internetservice zur Verfügung gestellten technischen Möglichkeiten, gleich welcher Art, ist untersagt. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, Kontrollen oder Stichproben vorzunehmen. Wenn GS-Internetservice Gesetzesverstöße bekannt werden, und der Auftraggeber trotz Abmahnung nicht abhilft, ist GS-Internetservice berechtigt, die Dienstleistung einzustellen.

14. Hinweise zum Datenschutz

Der Auftraggeber wird hiermit gemäß §33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienstdatenschutzverordnung und gleichlautender gesetzlicher Regelungen davon unterrichtet, daß GS-Internetservice seine Teilnehmerdaten in maschinenlesbarer Form für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich GS-Internetservice Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist GS-Internetservice berechtigt, die Teilnehmerdaten weiterzugeben, wenn dies für die ordnungsgemäße Sicherstellung des Betriebes im Rahmen des Vertragszweckes erforderlich ist.

15. Sonstiges

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Sind Vorschriften der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzten. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Gerichtsstand für beide Parteien ist Merseburg oder München.

Stand September 2001


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